Abwesenheitsmitteilung für den aktuellen Schultag

 

Gemäß § 2 der Schulbesuchsordnung gilt bei Verhinderung des Schulbesuches auf Grund von Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren zwingenden Gründen eine unverzügliche Information der Schule bzgl. Grund und Dauer der Verhinderung durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler.

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und entsprechend auszufüllen. Speichern Sie bitte im Anschluss das Formular in Ihren eigenen Dateien und senden Sie es anschließend per E-Mail an:

 

abwesenheiten@bsztw-riesa.de

 

Eine Abmeldung per E-Mail oder telefonisch genügt nicht. Eine schriftliche, unterschriebene Entschuldigung mit Angabe des Grundes und des entsprechenden Nachweises ist beim Klassenlehrer oder im Sekretariat entsprechend der Fristen nach § 2 I SBO iVm § 2 II, III SBO nachzureichen.

 

 

Wird das Fernbleiben vom Unterricht und eine schriftliche Enschuldigung nicht innerhalb der genannten Fristen mitgeteilt bzw. abgegeben, gilt das Fehlen als unentschuldigt.